Allgemeine Geschäftsbedingungen

Frau Möller Gesundheitspraxis, Inh. Simone Möller, Westerstraße 3-5, 28199 Bremen, mail@frau-moeller.de

Erster Teil – Vorträge, Seminare, Schulungen, Kurse: Fasten nach Buchinger, Basenfasten

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Veranstalterin den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage ist die Veranstaltungsausschreibung, sowie dazugehörige Informationen der Veranstalterin, soweit diese Ihnen vorliegen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Veranstalterin zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

1.2. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung (z.B. per Email), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Weicht die Bestätigung von der Veranstaltungsausschreibung ab, ist die Veranstalterin an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss wird nach Empfang der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Veranstaltungspreises zur Zahlung fällig.

2.2 Die Restzahlung wird vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Kurzfristbuchungen ( ab vier Wochen vor Beginn) wird der gesamte Veranstaltungspreis sofort fällig.

2.3 Die Gebühren im Falle einer Stornierung werden jeweils sofort fällig.

2.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Teilnehmer auch nach sieben Tagen nach Eintritt der Fälligkeit nicht, kann die Veranstalterin von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten.

2.5 Wenn der Teilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich die Veranstalterin zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 7,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

3. Leistungen, Preise

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Veranstaltungsausschreibung (z. B. Internet, Flyer) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung.

3.2. Alle angegebene Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen wesentlicher Veranstaltungsleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der Veranstalterin nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie zumutbar und nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Die Veranstalterin ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Die Information muss auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise erfolgen. Gegebenenfalls wird sie dem Teilnehmer eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
Der Teilnehmer hat die Wahl, auf die Mitteilung der Veranstalterin zu reagieren oder nicht. Wenn der Teilnehmer reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung verlangen, sofern ihm eine angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Teilnehmer gegenüber der Veranstalterin nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Darauf ist der Teilnehmer in der Erklärung gem. Ziffer 5.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

5. Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Fasten nach Buchinger

5.1 Das Angebot ist ein sogenanntes „Fasten für Gesunde“, es richtet sich ausschließlich an Menschen, ohne bekannte Erkrankungen und an Personen, die nicht dauerhaft bzw. kontrollbedürftige Medikamente einnehmen – mit Ausnahme von Vitaminen und Schilddrüsenhormonen bei stabiler Schilddrüsenunterfunktion. Gesund ist zudem wer sich wohl fühlt, körperlich leistungsfähig, geistig-seelisch stabil und entscheidungsfähig ist. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie gesund sind, lassen Sie sich vor Ihrer Anmeldung von einem Arzt oder Heilpraktiker untersuchen.

Wenn Sie Medikamente zu sich nehmen oder binnen vier Monaten vor Fastenbeginn eine Vollnarkose erhalten haben, müssen Sie dies der Veranstalterin bei Ihrer Anmeldung unbedingt mitteilen. Diese Information dient Ihrer Gesundheit. Die Veranstalterin behält sich vor, im Einzelfall zu entscheiden ob für die Teilnahme eine ärztliche Freigabe vorhanden sein muss.

5.2 Folgende Interessenten können ferner nicht am Fasten für Gesunde teilnehmen: Schwangere, Stillende, Jugendliche und Kinder sowie frisch operierte Personen. Weitere Gegenindikationen sind Schilddrüsenüberfunktion, bestehende oder früher durchgemachte Essstörung (Magersucht oder Bulimie), Untergewicht, Suchterkrankung (Drogen, Alkohol), unbeabsichtigte Gewichtsabnahme in den letzten 6 Monaten sowie bekannte Gallensteine bzw. Gallenbeschwerden und bekannte Gicht bzw. früher durchgemachte Gichtanfälle, bekannte Nierensteine, Nierenerkrankungen oder Nierenbeschwerden.

5.3 Das Angebot ist ein Kurzzeitfasten welches in Eigenverantwortung vorgenommen wird. Es handelt sich nicht um ein Heilfasten unter ärztlicher Leitung. Um das Angebot vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie körperlich leichte Anstrengungen, z. B. 2-3 Std. moderates Genusswandern oder moderate Bewegungseinheiten, gut durchhalten können.

6. Voraussetzungen für die Teilnahme am Basenfasten

6.1 Am Basenfasten teilnehmen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist, sich wohl fühlt, körperlich leistungsfähig, seelisch-geistig stabil und entscheidungsfähig ist.

Wenn Sie dauerhaft Medikamente zu sich nehmen oder zum aufgeführten Personenkreis nach Nr. 5 gehören, müssen Sie dies der Veranstalterin bei Ihrer Anmeldung unbedingt mitteilen. Diese Information dient Ihrer Gesundheit. Die Veranstalterin behält sich vor, im Einzelfall zu entscheiden ob für die Teilnahme eine ärztliche Freigabe vorhanden sein muss.

6.2 Das Angebot ist ein Kurzzeit-Basenfasten welches in Eigenverantwortung vorgenommen wird. Es handelt sich nicht um ein Heilfasten unter ärztlicher Leitung.

6.3 Um das Angebot vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie körperlich leichte Anstrengungen, z. B. 2-3 Std. moderates Genusswandern oder moderate Bewegungseinheiten, gut durchhalten können.

7. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn/Stornogebühren

7.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist bei der Veranstalterin unter der Anschrift Frau Möller Gesundheitspraxis, Westerstraße 3-5, 28199 Bremen zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2 Tritt der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zurück oder erscheint nicht zur Veranstaltung, verliert die Veranstalterin den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Stattdessen kann die Veranstalterin, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen (Rücktrittgebühren) in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungspreis verlangen.

Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.4 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen sind dabei berücksichtigt.

Innerhalb von 2 Tagen nach Rücktritt von der Veranstaltung kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. In diesem Fall entfallen die Rücktrittsgebühren. Dazu ist eine schriftliche Information an die Veranstalterin erforderlich. Die Ersatzperson kann von der Veranstalterin zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) an die Veranstaltung nicht gerecht wird.

7.3 Dem Teilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen der Veranstalterin nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale der nachstehenden Ziffer 7.4.

7.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

  • bis 50 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%
  • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%
  • ab 13 Tage vor Beginn, bei Nichtantritt oder Abbruch 100%.

des Veranstaltungspreises. Die Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

7.5. Die Veranstalterin behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Veranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Veranstaltungsleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

8.1 Die Veranstalterin kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Veranstalterin vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Veranstalterin behält jedoch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.

8.2 Die Veranstalterin kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Ausschreibung und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor Beginn von der Veranstaltung zurücktreten (Zugang beim Teilnehmer). Im Falle der Fastenwoche nach Buchinger bzw. der Basenfastenwoche beträgt die Mindestteilnehmerzahl 6 Personen. Die Veranstalterin informiert selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugeleitet, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, werden dem Teilnehmer seine Zahlungen auf die Veranstaltung zurückerstattet.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

9.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. gesundheitliche Nichteignung, vorzeitige Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises. Die Veranstalterin wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen.

9.2 Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

10.1 Wird eine Veranstaltungsleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Die Veranstalterin kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Der Teilnehmer kann eine Minderung des Veranstaltungspreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er diesen Mangel bei der Veranstalterin unverzüglich angezeigt hat.

10.3 Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Veranstalterin innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.

10.4 Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, der Veranstalterin erkennbarem Grund, abbricht. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Veranstalterin verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, schuldet der Teilnehmer der Veranstalterin nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Veranstaltungspreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung des Teilnehmenden, er haftet für sich selbst.

11.2 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Teilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Veranstaltungspreises (Minderung) oder des Rücktritts Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat.

11.3 Die vertragliche Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig durch die Veranstalterin herbeigeführt wird oder
b) soweit die Veranstalterin für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.4 Für alle gegen die Veranstalterin gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt.

11.5 Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung.

11.6 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12. Beherbergung und Verpflegung der Veranstaltungsteilnehmer

Handelt es sich bei dem Angebot um eine Fastenreise, so kommt die Vereinbarung über Beherbergung und Verpflegung kommt zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Hotelbetrieb zustande. Die Veranstalterin tritt nur als Vermittlerin auf. Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Sonderleistungen die nicht Teil des Veranstaltung sind, sind direkt an den jeweiligen Hotelbetriebe zu leisten. Reklamationen,  Änderungs- und Sonderwünsche bezüglich der Unterkunft und Service sind vom Teilnehmer direkt an den Hotelbetrieb zu adressieren. Alle die Unterkunft betreffenden Anliegen sind deshalb mit dem Hotel direkt zu klären. Es gelten die jeweiligen AGBs und die Stornierungsbedingungen des Hotels. Für Verträge mit Dritten übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

Für die Beherbergung und Verpflegung sind die Vertragspartner das jeweilige Hotel und der Teilnehmer. Im Fall eines Rücktritts des Teilnehmers von der Veranstaltung ist der Rücktritt gegenüber dem Hotel durch den Teilnehmer gesondert zu erklären.
Hat ein Dritter für den Teilnehmer bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Teilnehmer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen bzgl. der Beherbergung und Verpflegung.

13. Geltendmachung von Ansprüchen; Information über Verbraucherstreitbeilegung

13.1 Ansprüche hat der Teilnehmer gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Die Veranstalterin weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Die Veranstalterin nimmt an der freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teil.

14. Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Die Veranstalterin kann nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen der Veranstalterin ist der Wohnsitz des Teilnehmenden maßgebend. Ist dieser kein Verbraucher wird als Gerichtsstand Bremen (städtische Gerichte) vereinbart.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Bedingungen.

Zweiter Teil – Dienstverträge, Vorträge, Schulungen, Tagesseminare u.ä. ohne Übernachtung

16. Die Bestimmungen des ersten Teils gelten für alle Verträge über Dienstleistungen insbesondere Verträge über Schulungen und Seminare entsprechend, sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

17. Ziff. 2.1 findet auf Verträge dieses Teils keine Anwendung.

18. Die Mindestteilnehmerzahl im Sinne der Ziff. 8.2 beträgt auch hier 6 Teilnehmer. Die Veranstalterin informiert Sie spätestens 7 Tage vor dem Tag, an dem die Schulung bzw. das Seminar stattfinden soll, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist oder ob die Veranstalterin das Rücktrittsrecht aus wirtschaftlichen Gründen ausüben wird (Absage des Kurses).

Version 2.0 – Stand: Januar 2021 © 2021 Simone Möller